Übernehmen Sie auch sehr kleine Objekte – ein einzelnes vermietetes Haus oder eine WEG mit 2–6 Einheiten?
Ja – genau darauf sind wir spezialisiert. Bei der Mietverwaltung fangen wir schon bei einer einzigen Einheit an: beim vermieteten Einfamilienhaus genauso wie bei der einzelnen Eigentumswohnung. Eigentümergemeinschaften betreuen wir ab 2 Einheiten. Während viele Verwaltungen kleine Objekte ablehnen, sind sie bei uns ausdrücklich willkommen: mit fester Monatspauschale und demselben Service wie für große Häuser.
Was kostet die Verwaltung?
Das hängt von Größe, Zustand und Aufwand Ihres Objekts ab. Sie zahlen eine feste, transparente Monatspauschale je Einheit; bei sehr kleinen Gemeinschaften gilt eine faire Mindestpauschale. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Wie läuft der Wechsel von unserer bisherigen Verwaltung ab?
Der Wechsel wird per Beschluss in Ihrer Eigentümerversammlung entschieden. Wir bereiten dafür alles vor – von der Beschlussvorlage bis zur Übernahme der Unterlagen und Konten vom bisherigen Verwalter. Für Sie als Eigentümer entsteht praktisch kein Aufwand.
Ist der Hausmeisterservice im Verwaltungsvertrag enthalten?
Unser Hausmeisterservice steht ausschließlich den Objekten offen, die wir auch verwalten – als feste Monatspauschale oder für einzelne Aufgaben wie Winterdienst oder Gartenpflege. So bleiben wir in unseren Häusern schnell erreichbar, statt uns zu verzetteln. Ob und in welchem Umfang Sie ihn nutzen, entscheiden Sie selbst.
Sind Sie qualifiziert und versichert?
Ja. Die Verwaltung führt eine Immobilienkauffrau (IHK) mit Immobilienerfahrung seit 1995. Wir arbeiten mit behördlicher Erlaubnis nach § 34c GewO, sind über eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht abgesichert und erfüllen die gesetzliche Weiterbildungspflicht.